29Dez

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Über 99 % aller Unternehmen in Deutschland sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Mehr als die Hälfte aller abhängig Beschäftigen sowie nahezu drei Viertel der Auszubildenden arbeiten in KMU. Damit der deutsche Mittelstand auch in Zukunft stark bleibt, sind Neugründungen und Übernahmen bestehender Unternehmen genauso wichtig wie eine stetige Anpassung der Unternehmen an sich schnell verändernde Rahmenbedingungen. Dabei ist die Förderung von Unternehmensberatungen ein wichtiges Instrument für KMU.

Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU auf der Grundlage der Hilfe zur Selbsthilfe zu erhöhen. Auch KMU, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, sollen unterstützt werden, um deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Darüber hinaus sollen die Beratungsmaßnahmen die unternehmerischen Kompetenzen vertiefen und Arbeitsplätze schaffen sowie sichern, damit sie am Markt Bestand haben können. Die Erreichung dieser Ziele wird auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein.

Der Zuwendungszweck ist die Förderung von Beratungsleistungen. Zweck der geförderten Beratungen ist die Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU sowie von Angehörigen der Freien Berufe. Im Vergleich zu großen Unternehmen verfügen sie nur über begrenzte finanzielle und personelle Ressourcen.

Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen. Sie sollen dadurch ihre Befähigung steigern, auf die vielfältigen Herausforderungen der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie der durch den demografischen, digitalen und ökologischen Wandel bedingten Veränderungen mit unternehmerischen Mitteln reagieren zu können.

Es wird erwartet, dass die Beratungsleistungen die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045 berücksichtigen. Dies kann auch Gegenstand der Erfolgskontrolle sowie einer möglichen externen Evaluation sein. Die Unternehmensberatung selbst leistet einen direkten Beitrag zu SDG 9 (Innovationen unterstützen) der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Die vollständige Förderrichtlinie für die Beratungsförderung: https://www.adnet.consulting/foerderung-von-unternehmensberatungen/